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Es ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Alter: ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter der Verwendung der internationalen phonetischen Alphabets mit anschleißender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse • des mobilen Seefunkdienstes • des GMDSS • des öffentlichen Seefunkdienstes sowie • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
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